Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Maaß IT, Brüner Landstraße 25, 46485 Wesel, (Handelsregisternummer HRA 11340 beim Amtsgericht Duisburg) und dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.

  2. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, Maaß IT hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Maaß IT eine Leistung gegenüber dem Kunden in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

  3. Rechte, die Maaß IT nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt. 

2.1 Die für das Leistungsangebot von lexpand erforderliche Online-Registrierung des Kunden und der Auftragsabschluss erfolgen unter der Bedingung der Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden. 

(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software „MahnExpert“ der Marke lexpand aus dem Hause Maaß IT durch die Kundin, gemäß der aktuellen Produktbeschreibung. Abweichenden Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundinnen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. 

(2) Die Software fungiert als Erweiterung der Anwendung lexoffice, die durch die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG angeboten wird.  

Die vollständige Nutzung aller Funktionen von „MahnExpert“ ist nur möglich, solange die Software mit einer gültigen lexoffice-Lizenz verknüpft ist.  

(3) Die Software wird von der Anbieterin als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Der Kundin wird ermöglicht, die auf den Servern der Anbieterin bzw. eines von der Anbieterin beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und ihre Daten mit deren Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. 

(3) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen der Kundin finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen der Kundin unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. 

  1. Indem sich die Kundin auf der Webseite lexpand.de mit einer E-Mail-Adresse und einem Passwort registriert, legt sie zunächst ein kostenfreies Testkonto an. Wird das Testkonto nicht innerhalb von 30 Tagen in einen kostenpflichtigen Account überführt, ist lexpand berechtigt, den Account mit allen vorhandenen Daten zu löschen.

     

  2. Bevor die Kundin zum ersten Mal ein kostenpflichtiges Angebot von Mahnexpert nutzt, muss sie ihren vollständigen Namen/Firmennamen und eine ladungsfähige Rechnungsanschrift angeben.

     

  3. Die Kundin gewährleistet, dass alle von ihr übermittelten Daten zu ihrer Person bzw. zu ihrem Unternehmen korrekt sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist nicht zulässig.

     

  4. Durch Auswahl eines Tarifs und das Absenden der Daten unterbreitet die Kundin uns ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage dieser AGB. Der Vertrag kommt durch die Freischaltung eines Tarifs durch lexpand zustande.
  1. Die Anbieterin stellt der Kundin die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von der Anbieterin bereitgestellt. Die Anbieterin schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen der Kundin und dem beschriebenen Übergabepunkt.
     
  2. Üblicherweise ist die SaaS-Lösung auch außerhalb der Betriebszeiten verfügbar (365 Tage, 24h), es besteht jedoch kein Anspruch hierauf. Soweit aus dringenden, unaufschiebbaren technischen Gründen ausnahmsweise Wartungsarbeiten während der Betriebszeiten erforderlich werden, mit der Folge, dass die SaaS-Lösung in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht, werden wir nach Möglichkeit rechtzeitig mittels E-Mail an die von Ihnen genannte Adresse informieren.

    Für SaaS-Lösungen gelten die folgenden Servicelevel: 

    • Betriebszeit: 24 h pro Tag an allen 7 Tagen der Woche 
    • Wartungszeiten: Geplante Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung des Betriebs benötigen, führen wir, soweit dies technisch möglich ist, an Werktagen zwischen 20:00 und 08:30 h durch. 
    • Verfügbarkeit während der Betriebszeiten: min. 99 % im Mittel eines Kalendermonats, wobei geplante Wartungsarbeiten aus der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind.

  3. Soweit die Software ausschließlich auf den Servern der Anbieterin oder bei von dieser beauftragten Dienstleistern abläuft, bedarf die Kundin keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und die Anbieterin räumt auch keine solchen Rechte ein. Die Anbieterin räumt der Kundin aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen. 
  1. Die Anbieterin weist die Kundin darauf hin, dass Beeinträchtigungen bzw. Einschränkungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der Anbieterin handeln, durch die Anbieterin nicht beeinflussbare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt. Auch die durch die Kundin genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der Anbieterin haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der durch die Anbieterin erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. 

  2. Die Kundin ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software bei der Anbieterin unverzüglich und so präzise wie möglich anzuzeigen. Unterlässt die Kundin diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
  1. Die Anbieterin hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
  2. Die Kundin räumt der Anbieterin für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der Anbieterin für die Kundin zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung vertragsgemäß geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Die Anbieterin ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist die Anbieterin ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
  3. Die Anbieterin sichert die Daten der Kundin auf dem durch die Anbieterin verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Hierbei handelt es sich um die persönlichen bzw. geschäftlichen Daten wie Adressen, Zugangsdaten und Mahnhistorie. Technisch bedingt verbleiben die [genaue Bedingungen spezifizieren] auf den lexoffice-Servern.
  4. Die Verarbeitung von Daten, die berufsrechtlichem Geheimnisschutz unterliegen (bspw. Daten von Patient:innen oder Mandant:innen bei rechts- und steuerberatenden Berufen), durch externe Dienstleister kann die Zustimmung der Patient:innen beziehungsweise Mandant:innen erfordern. Die Kundin ist selbst dafür verantwortlich, festzustellen, ob eine solche Zustimmungspflicht besteht und ggf.die entsprechende Zustimmungserklärung vorliegt. 
  5.  
  1. Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß der Produktbeschreibung nicht erfüllt. 

  2. Meldet die Kundin einen Supportfall, so hat sie eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
     
  3. Die Meldung erfolgt per E-Mail
  1. Die Kundin wird die Anbieterin bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.
  2. Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung ihrer Daten obliegt der Kundin. Dies gilt auch für Unterlagen, welche der Anbieterin im Zuge der Vertragsabwicklung überlassen werden.
  3. Für die Nutzung der Software müssen die Systemvoraussetzungen, welche sich aus der Produktbeschreibung ergeben, bei der Kundin erfüllt sein. Die Kundin trägt hierfür selbst die Verantwortung.
  4. Soweit die Kundin der Anbieterin geschützte Inhalte überlässt (z.B. Logo-Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt sie der Anbieterin sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. 

  5. Die Kundin hat die ihr zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Teammitglieder, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung der Anbieterin darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit die nicht ausdrücklich durch die Parteien vereinbart wurde. 

  6. Die Kundin verpflichtet sich, sicherzustellen, dass über ihre IT-Systeme keine Aktivitäten erfolgen, welche die Funktionsfähigkeit der Software beeinträchtigen können. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für das massenhafte Versenden von E-Mails (SPAM), Brute-Force-Attacken, Hacking-Versuche und den Einsatz bzw. das Versenden von Spionage-Software, Viren und Würmern. 

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. 

Wir haften für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Schäden nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften, gleich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund sich Schäden ergeben:

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

  2. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung pro Kalenderjahr auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden bis zu einem Gesamtbetrag für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr, der 50 % der in diesem Kalenderjahr von der Kundin gezahlten Vergütung entspricht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall des Datenverlusts und der Datenverschlechterung.

  3. Resultieren Schäden der Kundin aus dem Verlust von Daten, so haftet die Anbieterin hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch die Kundin vermieden worden wären. Die Kundin wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch Dritte durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich. 
  1. Die Anbieterin speichert als technische Dienstleisterin Inhalte und Daten für die Kundin, welche diese bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Die Kundin verpflichtet sich gegenüber der Anbieterin, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet sie sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Die Kundin ist verantwortlich für ihre eigenen sowie für die Daten ihrer Kund:innen und hat somit stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

  2. Die Kundin ist für sämtliche von ihr oder ihren Nutzer:innen verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Die Anbieterin nimmt von Inhalten der Kundin, ihrer Nutzer:innen oder ihrer Kund:innen keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

  3. Die Kundin verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, die Anbieterin von jeder Haftung und jeglichen Kosten (einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens) freizustellen, falls die Anbieterin von Dritten, auch von Mitarbeiter:innen der Kundin persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen der Kundin in Anspruch genommen wird. Die Anbieterin wird die Kundin über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Kundin der Anbieterin unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der Anbieterin bleiben unberührt.
  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

  2. Die Informationen sind dann mehr keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer 13, wenn sie 
    • der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten, 
    • allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden, 
    • der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden. 

  3. Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer 13 überdauern das Ende dieser Vereinbarung. 

Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin zulässig. Die Anbieterin ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

Die Anbieterin behält sich die Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Bei Änderung wird die Kundin hierüber elektronisch informiert. Die geänderte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Vertragsbestandteil, wenn die Kundin nicht innerhalb von vier Wochen elektronisch oder schriftlich widerspricht. 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ist die Kundin Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand Duisburg. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in den AGB die weibliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Dies beruht lediglich auf redaktionellen Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung. 

Bevor du weiterdüst...

Abonniere unseren Newsletter und verpasse keine neuen Entwicklungen für lexoffice!